Quote:
Original von LainCoubert
Quote:
Original von zyx
sharks blöff hingegen war wirklich ned schlecht, wenngleich es doch eigentlich im knast verboten ist, ein handy mitzuführen (für die verteidigerin), oder?

Ja, ist es. Aber das was Shark versucht hat genauso.
du verstehst ned was ich meine:
eigentlich hätte der deal ja funktionieren müssen, da die anwältin kein handy hätte mitführen dürfen. und ich glaube nicht, daß dieser für illegal erklärt worden wäre, hätte man doch erstmal beweisen müssen, daß shark alle tatsachen kannte.